Einsatz
Die Notfallseelsorge wird über die Leitstelle der Feuerwehr durch ein Notrufsignal benachrichtigt. Nach der Alarmierung begibt sich der Notfallseelsorger oder die Notfallseelsorgerin, der/die zu diesem Zeitpunkt Rufbereitschaft hat, unverzüglich zum Einsatzort. Dort verständigt er/sie sich entweder mit dem Rettungsdienst, dem Notarzt oder der Einsatzleitung über die zu betreuenden Personen und geht auf diese zu.
In Zusammenarbeit mit der Feuerwehr, den Rettungsdienst-Organisationen und der Polizei wurden Einsatzkriterien und ein Indikationskatalog erstellt.
Die Notfallseelsorge kann angefordert werden
bei außerhäuslichen Einsätzen
- Um nach schweren oder tödlichen Unfällen Angehörige, Kinder und unverletzt Beteiligte zu begleiten.
- Zur Begleitung von Unfallopfern während der Rettungs- und Wartezeiten.
- Um bei Großschadensereignissen Betroffene und ihre Angehörigen zu betreuen.
- Zum Überbringen von Todesnachrichten gemeinsam mit der Polizei.
- Zur Begleitung von Opfern und Angehörigen nach Gewaltverbrechen.
- Um als Gesprächspartner für Einsatzkräfte nach belastenden Ereignissen zur Verfügung zu stehen.
bei häuslichen Einsätzen
- Nach erfolgloser Reanimation
- Bei plötzlichem Tod von Kindern
- Bei Suizidabsichten
- für Angehörige und Betroffene von Suizidopfern
- Um auf Wunsch für Sterbende zu beten und Verstorbene auszusegnen.