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Einsatz

Die Notfallseelsorge wird über die Leitstelle der Feuerwehr durch ein Notrufsignal benachrichtigt. Nach der Alarmierung begibt sich der Notfallseelsorger oder die Notfallseelsorgerin, der/die zu diesem Zeitpunkt Rufbereitschaft hat, unverzüglich zum Einsatzort. Dort verständigt er/sie sich entweder mit dem Rettungsdienst, dem Notarzt oder der Einsatzleitung über die zu betreuenden Personen und geht auf diese zu.

In Zusammenarbeit mit der Feuerwehr, den Rettungsdienst-Organisationen und der Polizei wurden Einsatzkriterien und ein Indikationskatalog erstellt.
Die Notfallseelsorge kann angefordert werden

bei außerhäuslichen Einsätzen

  • Um nach schweren oder tödlichen Unfällen Angehörige, Kinder und unverletzt Beteiligte zu begleiten.
  • Zur Begleitung von Unfallopfern während der Rettungs- und Wartezeiten.
  • Um bei Großschadensereignissen Betroffene und ihre Angehörigen zu betreuen.
  • Zum Überbringen von Todesnachrichten gemeinsam mit der Polizei.
  • Zur Begleitung von Opfern und Angehörigen nach Gewaltverbrechen.
  • Um als Gesprächspartner für Einsatzkräfte nach belastenden Ereignissen zur Verfügung zu stehen.

bei häuslichen Einsätzen

  • Nach erfolgloser Reanimation
  • Bei plötzlichem Tod von Kindern
  • Bei Suizidabsichten
  • für Angehörige und Betroffene von Suizidopfern
  • Um auf Wunsch für Sterbende zu beten und Verstorbene auszusegnen.

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