Entwicklung fördern – Gemeinschaft ermöglichen
Pädagogische Frühförderung ist Hilfe für behinderte, von Behinderung bedrohte, sowie entwicklungsverzögerte und von Entwicklungsverzögerung bedrohte Kinder im Vorschulalter. Sie ist eine Rehabilitations- und Eingliederungshilfemaßnahme gemäß den §§ 53, 54 SGB XII in Verbindung mit § 55 Abs. 2 SGB IX. Aufgabe ist, die Folgen der Behinderung zu mildern, drohende Behinderung zu vermeiden und die Teilnahme in der Gemeinschaft zu ermöglichen.
Im Sinne des gesetzlichen Auftrages steht das in seiner Entwicklung gefährdete Kind im Mittelpunkt. Dazu gehören auch die Bezugspersonen im Kontext seines Lebensumfeldes.
Das Angebot der Frühförderung - MOBIL gliedert sich in vier Schwerpunkte:
- Entwicklungsförderung des Kindes
- Familienarbeit
- Kontextarbeit
- Heilpädagogische Fachberatung für Kindertagesstätten