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Frühförderung
für blinde und sehbehinderte Kinder

Frühförderung sehbehinderter KinderMan sieht nur mit dem Herzen gut. Das Wesentliche ist mit dem Auge unsichtbar.

Was würde es bedeuten, die Welt unscharf oder gar nicht mehr zu sehen? Kaum auszudenken! Mit solchen Gedanken befassen sich Eltern, die für ihr Kind die Diagnose „sehgeschädigt“, also blind oder sehbehindert erhalten.

Die Frage folgt: Können wir etwas dagegen tun?


Frühförderung hat das ganze Kind im Blick

Die Frühförderung sehgeschädigter Kinder hat neben speziellen Angeboten immer eine ganzheitliche Förderung „im Blick“. Schließlich geht es um die Entwicklung des Kindes mit all seinen Fähigkeiten und seiner gesamten Persönlichkeit. Jedes Kind braucht individuelle Förderung, die auf seine Bedürfnisse und seinen Entwicklungsstand abgestimmt ist. So benötigt ein blindes Kind andere Hilfsmittel und Angebote als ein sehbehindertes oder ein mehrfachbehindertes sehgeschädigtes Kind.

Ein entscheidender Grundpfeiler der Frühförderung ist familienorientierte, partnerschaftliche Elternarbeit. Viele Familien, die ein sehgeschädigtes Kind haben, lernen im Laufe der Zeit, die Welt anders wahrzunehmen und ihren Kindern begreiflich zu machen. Auch Eltern betrachten die Welt plötzlich mit anderen Augen. Welche Gegenstände sind interessant zu ertasten? Welche unangenehm? Welche Bilderbücher und Spielsachen haben knallige Farben oder machen interessante Geräusche? Wonach riecht es in welchen Räumen? Frühförderung ist ein gemeinsamer Lernprozess von allen Beteiligten, denn die Welt erschließt sich nicht nur durch die Augen.

Zusammenarbeit mit anderen Stellen und Fachdisziplinen
Die Zusammenarbeit unterschiedlicher Fachdisziplinen sichert ein breit angelegtes und individuelles Förderprogramm für Familien und ihre Kinder von medizinischer, therapeutischer Versorgung bis hin zu pädagogischer und psychologischer Begleitung. Die Frühförderstellen haben im Rahmen der Förderrichtlinien einen zentralen Koordinierungsauftrag übernommen, der die unterschiedlichen Fachdisziplinen zusammenführt. Pädagogische Frühförderung für blinde und sehbehinderte Kinder ist ein offenes Angebot für Familien. Jedes Kind hat ein Recht auf Frühförderung.

Die gesetzliche Grundlage basiert auf der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung (Sozialgesetzbuch IX, Bundessozialhilfegesetz).

Die Finanzierung erfolgt über die örtlichen Sozialhilfeträger, das Hessische Sozialministerium und den Landeswohlfahrtsverband.

Die Frühförderstelle wird darüber hinaus von der Herrmann-und-Katharina-Gassen-Stiftung in Frankfurt am Main unterstützt.

Broschüre "Unterwegs" Frühförderung für blinde und sehbehinderte Kinder [pdf]

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